Als Beschäftigte/Beschäftigter erhalten Sie Ihre ZIM-Kennungen automatisch.
Bitte beachten Sie die Gültigkeitsdauer Ihrer ZIM-Kennung. Diese endet grundsätzlich mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen.
Die Gültigkeitsdauer Ihrer ZIM-Kennung endet mit dem Tag des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis. Wird das Dienstverhältnis verlängert, wird auch die Kennung
automatisch entsprechend verlängert. Eine bereits abgelaufene Kennung kann durch Verlängerung des Dienstverhältnisses wieder "reaktiviert" werden. Hierbei wird der
E-Mail-Empfang wieder ermöglicht und die Kennung kann mit dem zuletzt gültigen Passwort weiterbenutzt werden.
Ca. sechs Wochen vor Ablauf einer Kennung erhält die Inhaberin/der Inhaber des Lehrstuhls bzw. die Leiterin/der Leiter der Einrichtung/der Abteilung per E-Mail eine Benachrichtigung über das Ablaufdatum, an die der Kennung zugehörige E-Mail-Adresse. Wird die Kennung nicht verlängert, wird ca. eine Woche vor dem Ablauf erneut eine Warnung per E-Mail verschickt.
Benötigt ein Lehrstuhl/eine Einrichtung/eine Abteilung eine Kennung über das per
E-Mail mitgeteilte Ablaufdatum hinaus, kann mit einem formlosen Schreiben (mit Stempel und Unterschrift der Inhaberin/des Inhabers des Lehrstuhls bzw. der Leiterin/des Leiters der Einrichtung/der Abteilung) die Kennung für eine gewisse Zeit verlängert werden.
Ist eine Kennung abgelaufen, wird der E-Mail-Empfang deaktiviert und ein neues Passwort gesetzt. Geht innerhalb eines gewissen Zeitraumes im ZIM keine Verlängerungsmitteilung für diese Kennung ein, wird die Kennung gelöscht.
Bitte sichern Sie rechtzeitig auf Netzlaufwerken gespeicherte Daten, die Sie nach Ablauf Ihrer Kennung weiterhin benötigen, auf persönliche Speichermedien!
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