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Zoom - Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Universität Passau ist bemüht, die Angebote im Einklang mit § 1 der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die verfügbaren universitären Anwendungen von Zoom.

Diese Anwendung entspricht vollständig § 1 BayEGovV.

Vereinzelt sind einige Funktionen der Anwendung nicht vollumfänglich barrierefrei. Diese werden in den englischsprachigen Informationen des Anbieters zur Barrierefreiheit aufgelistet. Da diese für eine funktionale Nutzung der Anwendung nicht zwingend erforderlich sind, ist die Anwendung konform zu § 1 BayEGovV.

Diese Erklärung wurde am 09.04.2020 erstellt. Die Überprüfung fand durch Dritte statt (vgl. https://zoom.us/de-de/accessibility.html).

Sie können uns als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Wenden Sie sich dazu an das Team des Transferforums Didaktik-Technik (DiTech) über die Adresse: online-lehre@uni-passau.de

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Einrichtung

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47
81541 München

Telefon: +49 89 2129-1111
Telefax: +49 89 2129-1113
E-Mail: bitv@bayern.de
Onlineantrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit (optional)
Webauftritt der bayerischen Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

Die Anwendung wird zum 6. April 2020 veröffentlicht.

ZIM IT-Support
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