Datenschutzrechtliche Aspekte spielen bei Auswahl und Einsatz neuer Werkzeuge eine wichtige Rolle. Neben der Datenschutzbeauftragten der Universität Passau ist zu dieser Thematik daher auch die Bayerische Stabsstelle für IT-Recht involviert.
Die gemäß Artikel 13 DSGVO zu erteilenden Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung von Zoom als Hilfsmittel für Lehre, Forschung und Verwaltung an der Universität Passau finden Sie im Dokument Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO.
Sie können den Schutz Ihrer Privatsphäre erhöhen, indem Sie...
Die Aufzeichnung von synchronen Veranstaltungsformaten wie Zoom ist aus technischer Sicht sehr einfach, unterliegt aber zwingend zu beachtenden datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.
Eine Aufzeichnung personenbezogener Daten (z. B. Bild und/oder Ton) bedarf der dokumentierten und nachweisbaren Einwilligung der aufgezeichneten Person, die
u. U. aber jederzeit vom Betroffenen während oder nach der Aufzeichnung widerrufen werden kann.
Es besteht derzeit keine technische Möglichkeit der Einholung und Dokumentation einer Einwilligungserklärung, z. B. bei synchronen Veranstaltungen über Zoom.
Die Einholung müsste demnach schriftlich oder auf anderem Weg elektronisch eingeholt werden und die Vorgaben des Art. 7 DSGVO erfüllen. Darüber hinaus muss weiterhin sichergestellt sein, dass die Betroffenen im Umfang des Art. 13 DSGVO die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen bereitgestellt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der DiTech-Handreichung Schnellstart: Online-Lehre.
Empfehlungen zur Aufzeichnung von Videokonferenzen
Sie können zur Sicherung Ihrer Meetings durch folgende Funktionen beitragen:
| Funktion | Erklärung |
|---|---|
| Nur angemeldete Benutzer:innen zur Teilnahme zulassen | Nur Personen, die über die E-Mail-Adresse bei Zoom angemeldet sind, über die diese zum Meeting eingeladen wurden, können teilnehmen. Nur autorisierte Benutzer:innen haben somit Zugang. |
| Warteraum aktivieren | Der Warteraum als virtuelle Sammelstelle lässt Ihre Gäste erst dann ins Meeting zu, wenn Sie diese ins Meeting aus dem Warteraum holen. |
| Meeting sperren | Sie können nach Start Ihres Meetings dieses sperren. Danach können keine neuen Teilnehmer:innen beitreten, selbst wenn diese über die Meeting-ID und Kenncode verfügen. Das Meeting können Sie sperren, indem Sie auf das Sicherheitssymbol unten im Zoom-Fenster klicken und anschließend auf "Meeting sperren" klicken. |
| Verwendung Ihrer persönlichen Meeting-ID (PMI) vermeiden | Die PMI kann als kontinuierliches Meeting angesehen werden. Daher gilt es zu vermeiden, dass Außenstehende in Ihren persönlichen, virtuellen Bereich eindringen, nachdem Ihr Meeting vorbei ist. |
| Benutzer:innen melden | Benutzer:innen können von Hosts und Co-Hosts an das Trust & Safety-Team von Zoom gemeldet werden. Dies geschieht über das Sicherheitssymbol oder über das grüne Schildsymbol. |
| Unerwünschte oder störende Teilnehmer:innen entfernen | Über das Teilnehmer-Menü können Sie Personen aus dem Meeting entfernen, indem Sie mit der Maus über den Namen der zu entfernenden Person fahren und aus den Optionen "Entfernen" wählen. Entfernte Teilnehmer:innen können dem Meeting nicht wieder beitreten, außer Sie haben Ihre Einstellungen anderweitig konfiguriert. Ebenso können Hosts Teilnehmer:innen stummschalten oder Video deaktivieren. |
Zu den zahlreichen Angeboten für Online-Lehre informiert die Stabsstelle IT-Recht der bayerischen staatlichen Universitäten und Hochschulen.
Das Informationsangebot der Stabsstelle wird nach der Anfragenhäufigkeit gestaltet.
Zoom ist für die Universität Passau eine Ergänzung der bisherigen Lösungen.
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