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ZIM-Kennung für externe Habilitierende

Externe Habilitierende, also Habilitierende an der Universität Passau, die dort nicht beschäftigt sind, können eine ZIM-Kennung beantragen und damit IT-Dienste der Universität Passau in Anspruch nehmen.

Wie erhalten Sie Ihre Kennung?

Gemeinsam mit dem Graduiertenzentrum organisiert das ZIM die Vergabe der Kennungen. So erhalten Sie als externe Habilitierende Ihre Kennung:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit dem Graduiertenzentrum auf und fügen Sie, unter Angabe Ihres Geburtsdatums, Ihre Annahme als Habilitandin oder Habilitand bei.
  2. Das Graduiertenzentrum koordiniert die weitere Beantragung der ZIM-Kennung. Ihre Zugangsdaten werden Ihnen per Post zugesandt.
  3. Die ZIM-Kennungen sind jeweils bis zum 15.05. bzw. 15.11. eines Jahres gültig. Das Graduiertenzentrum meldet die zu verlängernden Kennungen jeweils zum Semesterende an das ZIM.

Besonderheiten der Benutzerkennung

Die Kennungen der externen Habilitierenden sind ähnlich ausgestattet wie die ZIM-Kennungen von Studierenden, unterscheiden sich jedoch in folgenden Punkten:

  • Die dazugehörige E-Mail-Adresse lautet "vorname-nachname@uni-passau.de".
    Der Versand von E-Mails über die Uni-Adresse ist nur über die Weboberfläche des E-Mail-Systems möglich.
  • Auf geschützte IT-Ressourcen und -Dienste können Sie von extern nicht per OpenVPN oder eduroam zugreifen.

Ihre Ansprechpersonen

Bei Fragen rund um die ZIM-Kennung für externe Habilitierende wenden Sie sich bitte direkt an das Graduiertenzentrum oder den
ZIM-Support.

ZIM IT-Support
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