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CampusCard für Lehrbeauftragte

Für Lehrbeauftragte der Universität Passau steht die personalisierte CampusCard für Lehrbeauftragte zur Verfügung.

Besonderheiten der CampusCard für Lehrbeauftragte

  • Lehrbeauftragte können die CampusCard über das Kartenportal in Stud.IP beantragen. Sie erhalten eine CampusCard mit Validierungsstreifen, auf den die aktuelle Gültigkeit an den Validierungsstationen aufgedruckt wird. Die Gültigkeit reicht bis zum Ende des Lehrauftrages.
  • Eine Rückgabe der CampusCard nach Ende des Lehrauftrages ist nicht vorgesehen.
  • Als elektronische Zutrittskarte (Sportzentrum, Tiefgarage WIWI, Schließfächer) ist die CampusCard nur bis zum Ende des Lehrauftrages nutzbar, zur Bezahlung in der Mensa und zum Kopieren kann sie auch darüber hinaus genutzt werden.
  • Beträgt die Unterbrechung zwischen zwei Lehraufträgen nicht mehr als 18 Monate, reicht die Erfassung des neuen Lehrauftrages in der Personalabteilung, damit die Karte wieder als elektronische Zutrittskarte freigeschaltet wird. Das Gültigkeitsdatum kann nach Erfassung des Lehrauftrages in der Personalabteilung an einer auf dem Campus installierten Validierungsstation wieder aktualisiert werden. Bei längerer Unterbrechung muss eine neue CampusCard beantragt werden.

Fragen rund um die CampusCard für Lehrbeauftragte

Armin Pangerl
Raum VW 224
Martina Papez
Raum WIWI 211/VW 223
Ramona Stingl
Raum VW 224

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
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