Lehrevaluation

Um die Qualität der Lehre beständig verbessern zu können, lässt die Universität Passau die Studierenden regelmäßig ihre Lehrveranstaltungen bewerten.
Durch die Evaluation – sei es online oder auf Papierfragebögen – erhalten Dozenteninnen und Dozenten ganz konkret Feedback, Kritik und Vorschläge von ihren Studierenden. Studiendekane und -dekaninnen erhalten Kennzahlen zur Qualität der Lehre ihres Teilbereiches.
Verfahrensbeschreibung
Mindestens ein Mal jährlich wird eine repräsentative Auswahl von Veranstaltungen evaluiert. Die Festlegung erfolgt durch die Fakultäten. Gerne können Sie sich für Rückfragen, welche Veranstaltungen evaluiert werden, an Ihre Fakultät wenden.
Der Zeitraum für die Erfassung der Bewertungen sollte zwei Wochen betragen und so rechtzeitig vor dem Ende der Vorlesungszeit liegen, dass die Ergebnisse noch vor Ablauf des Semesters mit den Studierenden besprochen werden können. Die Festlegung des Zeitraums erfolgt durch die Fakultäten.
Die Gestaltung der verwendeten Fragenkataloge erfolgt durch die Fakultäten. Es wird angestrebt, einen gemeinsamen Basiskatalog zu erarbeiten, der von allen Fakultäten verwendet wird. Es können unterschiedliche Fragenkataloge für verschiedene Arten von Veranstaltungen eingesetzt werden (z. B. unterschiedliche Fragen für Vorlesungen und Seminare). Übungen und sonstige Begleitveranstaltungen werden nach Möglichkeit zusammen mit der Lehrveranstaltung ausgewertet, zu der sie gehören.
Bei der Gestaltung der Fragekataloge gilt das Gebot der Datensparsamkeit und Datenvermeidung. Die Inhalte der Fragebögen sind stets genauestens dahingehend zu prüfen, ob die abgefragten Daten tatsächlich im Rahmen der Erhebung erforderlich sind und dass aus der Kombination der abgefragten Daten, keine Identifizierung bestimmter Personen möglich wird.
Papierfragebögen sollen den folgenden Hinweis enthalten: „Handschriftliche Äußerungen können durch die Möglichkeit einer eindeutigen personenbezogenen Zuordnung einen Rückschluss auf Ihre Person ermöglichen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Freitextfelder den Dozierenden in handschriftlicher Form zugänglich gemacht werden.“
Die Durchführung der Evaluation kann auf Papierfragebögen in der Veranstaltung oder online mit Benachrichtigung der Studierenden über Stud.IP erfolgen. Es obliegt den Fakultäten festzulegen, welches Verfahren jeweils eingesetzt werden soll. Wenn Online- und Papierevaluation angeboten werden sollen, kann die Entscheidung für die jeweilige Veranstaltung den Lehrpersonen überlassen werden.
Die Fragebögen für die Online-Evaluation werden vom ZIM im Lehrevaluationsportal der Universität bereitgestellt. Die Teilnehmenden der betroffenen Lehrveranstaltungen werden durch Stud.IP-Benachrichtigungen bzw. eine öffentliche Meldung in der jeweiligen Veranstaltung zur Teilnahme an der Evaluation eingeladen. Nur in Stud.IP angemeldete Teilnehmende der jeweiligen Veranstaltung können an der Evaluation teilnehmen. Es wird technisch sichergestellt, dass alle Teilnehmenden pro Veranstaltung maximal eine Bewertung abgeben können.
Das Online-Verfahren verläuft absolut anonym. Die Organisation über Stud.IP dient nur der Benachrichtigung der Teilnehmenden und der Sicherstellung, dass jede Person pro Veranstaltung nur einmal abstimmt. Die Bewertungen werden vollständig anonymisiert gespeichert.
Die Fragebögen für die Veranstaltungen, die auf Papier evaluiert werden sollen, werden vom ZIM in Form von PDF-Dateien erzeugt und per E-Mail an die Fakultäten gesendet. Für jede Veranstaltung wird ein eigener Fragebogen erzeugt, der nur für diese Veranstaltung verwendet werden kann. Der Ausdruck der Papierfragebögen in der erforderlichen Anzahl erfolgt in der jeweiligen Fakultät. Die PDF-Fragebögen können dabei in beliebiger Auszahl gedruckt bzw. kopiert werden. Wir empfehlen mehrseitige Fragebögen im Duplexmodus (vorder- und rückseitig) auszudrucken.
Das Ausfüllen der Papierfragebögen erfolgt zu einem vereinbarten Termin innerhalb des Evaluationszeitraums. Zu diesem Termin erscheint ein Fakultätsmitarbeiter mit den ausgedruckten Bögen in der Veranstaltung, teilt die Bögen aus, gibt den Studierenden ausreichend Zeit zum Ausfüllen, sammelt die Bögen dann direkt wieder ein und nimmt sie mit. Es ist dabei sehr wichtig, dass die Bögen von einer neutralen Person gebracht und wieder mitgenommen werden. Ein Verbleib der Bögen vor oder nach dem Ausfüllen bei Lehrstuhlmitarbeitern muss ausgeschlossen werden.
Die ausgefüllten Papierbögen werden von Fakultätsbeschäftigten eingescannt. Die Universitätsbibliothek stellt für diesen Zweck leistungsfähige Scan-Geräte mit Einzelblatteinzug bereit. Der Scan größerer Mengen kann so komfortabel vorgenommen werden. Die Scan-Dateien sind dann an das ZIM zu übergeben (per USB-Stick, CD oder bei kleineren Mengen als ZIP-Datei per E-Mail).
Sobald die Bewertungen für eine Veranstaltung vollständig vorliegen, erhalten die Dozierenden und gegebenenfalls die Übungsleiter per E-Mail eine Übersicht der sie betreffenden Evaluationsergebnisse vom ZIM zugesandt. Die Lehrpersonen sollen die Evaluationsergebnisse ihrer Lehrveranstaltungen noch vor Ende des Semesters mit ihren Studierenden besprechen.
Zusätzlich erhalten die Studiendekaninnen bzw. Studiendekane der Fakultäten die vollständigen Evaluationsergebnisse. Das ZIM übernimmt eine einfache Aufbereitung der Daten. Den Fakultäten bleibt es darüber hinaus freigestellt, die übermittelten Daten selbst auszuwerten.
Die Universitätsleitung und der Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät sind zur vollen Einsichtnahme der Ergebnisse berechtigt.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist den Angehörigen der jeweiligen Fakultät in geeigneter Form zugänglich zu machen. Bei der Bekanntgabe personenbezogener Daten ist der betroffenen Lehrperson die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme einzuräumen.
Durch die Datenschutzbeauftragte wird eine Handreichung erarbeitet, welche die Fakultäten bei der datenschutzkonformen Veröffentlichung der Ergebnisse unterstützt.
Die ausgefüllten Papierbögen sind bis zum Abschluss der Auswertung an der Fakultät aufzubewahren, um gegebenenfalls unleserliche Kommentare oder Unklarheiten in der Auswertung klären zu können. Danach erfolgt die datenschutzgerechte Vernichtung der Fragebögen. Entsprechendes gilt für die Scan-Dateien.
Die elektronisch erfassten Bewertungen im Evaluationssystem werden für eventuell auftretenden Fragestellungen ein Jahr lang nach Abschluss des Evaluationszeitraums aufbewahrt und danach gelöscht. Entsprechendes gilt für Berichtsdokumente (elektronisch oder auf Papier), die personenbezogene Daten enthalten.