Funktionen der CampusCard
Zahlungsmedium
Auf dem Campus stehen für die Dienste der Mensa und der Cafeterien sowie für die Nutzung der Kopier- und Druckdienste Bargeldaufwerter zur Verfügung. Um die Karte aufzuladen, halten Sie diese bitte an das dafür vorgesehene Lesegerät der Aufladestation, führen eine gültige Banknote in die dafür vorgesehene Öffnung ein und lassen die Karte so lange an dem Lesegerät, bis der Ladevorgang abgeschlossen ist. Die Chipkarte wird als Zahlungsmedium durch das erste Aufladen an einem Bargeldaufwerter aktiviert.
Wichtig: Die Aufladestationen für das Mensa-Guthaben sind nicht die selben wie für das Druck-Guthaben.
Für die Bezahlung müssen Sie lediglich Ihre Karte auf das Lesegerät an der Kasse halten. Das gilt für die Mensa genauso wie für alle Cafeterien am Campus. Auch die meisten Getränke- oder Snackautomaten stellen ein bargeldloses Bezahlen zur Verfügung. Auch hier müssen Sie nur Ihre CampusCard vor das Lesegerät halten.
In den Gebäuden der Universität Passau sind mehr als 60 vernetzte, duplexfähige und teilweise farbtaugliche Multifunktionsgeräte zum Kopieren, Drucken und zum Scannen im Einsatz . Mit dem sogenannten "Follow me"-System können Sie einen an Ihrem Rechner gestarteten Druckauftrag an jedem Campusdrucker im Gesamtbereich der Universität ausgeben. Zum Drucken oder Kopieren führen Sie einfach Ihre CampusCard in das Lesegerät beim Drucker ein. Anschließend können Sie die gewählte Handlung auswählen. Hier finden Sie eine Kurzanleitung zur Nutzung der Campusdrucker.
Ausweis für die Universitätsbibliothek
Auf jeder personalisierten CampusCard befindet sich auf der Rückseite die UB-Benutzernummer. Diese Nummer berechtigt zur Ausleihe des Bestandes der Universitätsbibliothek Passau, für Fernleihbestellungen und für die Anmeldung an den Recherche-Stationen in den Lesesälen.
Nähere Informationen zum Bestellen & Ausleihen finden Sie hier.
Schließ- und Zutrittssysteme
Für alle Schließ- und Zutrittssysteme benötigen Sie eine CampusCard. Ihre CampusCard ist spätestens am ersten Arbeitstag nach der Ausstellung nutzbar.
Die Schließfächer können Sie ohne einen zusätzlichen Antrag nutzen, für alle weiteren Dienste ist eine gesonderte Freischaltung erforderlich.
Elektronische Schließfächer finden Sie in folgenden Gebäuden:
- Informatik und Mathematik
- Juridicum
- Nikolakloster
- Wirtschaftswissenschaften
- Zentralbibliothek
Informationen der Universitätsbibliothek zu den Schließfächern
Zutritt zu den Trainingsbereichen erhalten Sie erst, wenn die Anmeldung zum Hochschulsport und zum jeweiligen Sportangebot vorliegt.
Der Zutritt zu einzelnen Gebäuden kann bei der jeweils zuständigen Stelle beantragt werden.
- FIM: Dekanat FIM
- ITZ: Sekretariat Prof. Posegga, Sekretariat Prof. Amft
- ZIM Housing: ZIM-Support
- ZMK: Sekretariat Prof. Schmid-Petri
- NK DiLab: SKILL
- NK Kunsterziehung: Professur für Kunstpädagogik/Ästhetische Erziehung (Brigitte Schira)
Zur Öffnung der Tiefgaragenschranke können Sie Ihren neuen Studierendenausweis – wie die alte MensaKarte zuvor – für die Zufahrt zur Studenten-Tiefgarage nutzen. Bestehende Freischaltungen werden automatisch auf Ihren neuen Studierendenausweis umgestellt, ein neuer Antrag ist nicht erforderlich.
Möchten Sie die Tiefgarage erstmalig nutzen, können Sie einen Neuantrag zur Tiefgaragennutzung bei der Hausverwaltung stellen.
Nutzung als Semesterticket (Corona-Regelungen)
Durch Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus ist es Studierenden nicht immer möglich, die erforderliche Validierung der Studierendenausweise auf das Sommersemester 2020 durchzuführen. Aus diesem Grund gelten bis zum 14.10.2020 folgende Regelungen:
- Studierendenausweise mit Gültigkeitkeitsdatum 31.03.2020 können auch im ganzen Sommersemester 2020 als Semesterticket genutzt werden.
- Studierende ohne Studierendenausweis können die gültige Immatrikulationsbescheinigung (Sommersemester 2020) in Papierform als Semesterticket nutzen.
- Studierendenausweise mit Gültigkeitsdatum 30.09.2020 können regulär im Sommersemester 2020 als Semesterticket genutzt werden.
Achtung:
Ab 15. Oktober 2020 werden nur noch Studierendenausweise mit dem Gültigkeitsdatum 31.03.2021 für das Wintersemester 2020/21 als Fahrausweise akzeptiert. Die bekannten Validierungsstationen sind bis auf Weiteres öffentlich zugänglich.
Für alle Varianten ist wie bisher ein amtlicher Lichtbildausweis bei der Fahrt mitzuführen.
Abweichungen hiervon sind vom weiteren Infektionsgeschehen abhängig. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere FAQs zur Coronavirussituation https://www.uni-passau.de/coronavirus/faq-zum-coronavirus/
- Der Studierendenausweis berechtigt den Studierenden zu Fahrten im Linienverkehr der Verkehrsbetriebsgesellschaft Passau mbH (VBP) auf allen Linien (mit Ausnahme des Oberhaus-Busses) und an allen Tagen im aufgedruckten Gültigkeitszeitraum.
- Der Studierendenausweis berechtigt den Studierenden nicht zu Fahrten mit den Landkreis-Bussen des RBO.
- Die Fahrtberechtigung ist nicht übertragbar.
- Der Ausweis ist bei jeder Fahrt im Linienverkehr mitzuführen und bei Fahrkartenkontrollen vorzuzeigen. Er muss beim Einsteigen dem Omnibusfahrer unaufgefordert vorgezeigt werden.
- Im Linienverkehr der VBP gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen gemäß Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VOAllgBefBed).
- Diese und weitere Informationen zum Linienverkehr wie z. B. Fahrplanauskunft und die aktuellen Fahrpreise finden Sie auf den Internetseiten der Stadtwerke Passau.
- Bitte führen Sie stets einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis zum Vorzeigen bei Kontrollen mit sich.